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Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, ist schnell mit der Frage konfrontiert, ob der anvisierte Preis realistisch ist.
Denn Käufer wollen nicht zu viel bezahlen, Verkäufer jedoch nicht unter Wert verkaufen.
Hier kann eine Immobilienbewertung helfen.
Im Internet findet man zahlreiche Angebote.
Aber welche Bewertung eignet sich für Sie?
Wir zeigen Ihnen die unterschiedlichen Modelle, wofür sie geeignet sind und was sie kosten:
Eine Online-Schätzung gibt Ihnen ein erstes Gefühl für den Wert Ihrer Immobilie
Die Online-Analyse gibt Ihnen eine Einschätzung Ihres Immobilienwertes, den Sie für erste Gespräche mit Käufern, Makler, Banken oder Versicherungen nutzen können.
Geben Sie die Immobiliendaten direkt in unser Bewertungsformular ein und erhalten Sie das Ergebnis sofort, kostenlos und völlig unverbindlich in einer E-Mail.
Die Online-Analyse ist eine automatische Wertermittlung, die auf Vergleichs- oder Durchschnittswerten basiert. Dabei werden sowohl mathematische als auch statistische Methoden angewandt.
Als Ergebnis wird eine Marktwertspanne ermittelt.
Für eine höhere Ergebnissicherheit empfehlen wir unsere vertiefende Marktwert-Berechnung.
Unsere Marktwert-Berechnung ist bei einer Verkaufsabsicht die richtige Wahl
Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen, ist eine Marktwertberechnung empfehlenswert.
Nach genauer Begutachtung Ihrer Immobilie in einem persönlichen Vor-Ort-Termin und Sichtung der Objektunterlagen berechnen wir anhand anerkannter Verfahren den Verkehrswert Ihrer Immobilie.
Diese Verfahren nutzen ebenfalls Sachverständige sowie Banken.
Weiterhin werden Werteinflüsse z.B. von bestehenden grundbuchgesicherten Rechten und Belastungen berücksichtigt.
Unter Einbeziehung der aktuellen Marktlage wird ein präziser Marktwert ermittelt und daraus ein Angebotspreis generiert.
Unseren Verkäufern stellen wir diese Leistung kostenfrei zur Verfügung.
Ein Verkehrswert-Gutachten kann vor Gericht und von Behörden verlangt werden.
Ein Verkehrswertgutachten ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung über den Verkehrswert der Immobilie rechnen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie sich im Rahmen einer Erbschaft oder Scheidung mit den betreffenden Parteien nicht mehr einvernehmlich auf einen Vermögensausgleich einigen können.
Da das Wertgutachten nur durch zertifizierte oder öffentlich bestellte, vereidigte Gutachter für Immobilien erstellt werden darf, ist es auch vor Gericht als Beweismittel zugelassen.
DIE ONLINE-SCHÄTZUNG
(Ludwig Börne)
Vielen Dank, dass Sie sich an uns gewandt haben.
Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Taunusstraße 23
63694 Limeshain/Himbach
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Wir sind Ihnen gerne behilflich und freuen
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